Reglement TransAm (1:32)

 

Vorbemerkung

Die Rennserie wurde auf der Carrera Bahn im Raceway ausgetragen.
Einzelne Gastläufe fanden auf der Carrera Bahn der IG Slotracing Wiesbaden, auf der Carrera Bahn in Ferdis Garage und weiteren Carrerabahnen in der Nähe statt.

1. Fahrzeuge

a) Modelle vom Chevrolet Camaro, Dodge Charger und Challenger, Ford Mustang und Mercury Cougar deren Karosserie ein Rennfahrzeug der Originalklassen entsprechend FIA Gruppe 1 bis 7 und SCCA CanAm/TransAm der Baujahre 1965 bis 1973 im verkleinerten Maßstab 1:32 darstellen, sind zulässig.

2. Hersteller

a) Nur Modelle von Scalextric und Pioneer.

3. Karosserie

a) Umbauten, bzw. Modifikationen an der Karosserie sind verboten, alle Bestandteile, d.h. die komplette Karosserie (dazu zählen Interieur, Verglasung, Anbauteile) muss serienmäßig sein.
b) Defekte oder abgebrochene Karosserieteile können repariert und neu angeklebt werden.
c) Defekte Montagezapfen zur Befestigung der Karosserie können repariert werden.
d) Eigenlackierungen sind möglich, es wird eine vorbildnahe Farbgebung und Beschriftung verlangt. Eine Startnummer ist Pflicht.

4. Fahrwerk / Fahrwerksteile

a) Es dürfen ausschließlich die serienmäßigen, zur entsprechenden Karosserie gehörenden Kunststoffchassis verwendet werden. Die Leitkielhalterung darf nach unten hin aufgefüttert werden, um einem alternativen Leitkiel eine Führung/Auflage zu schaffen. Es ist gestattet, die Leitkielfeder, die Haltebrücke und die Stromleitbleche vom Chassis zu entfernen. Es sind ausschließlich Sidewinder Fahrwerke zugelassen.
b) Die Art und die Ausführung der Vorderachse, Achsdistanzen und Schrauben zur Karosseriemontage sind freigestellt.
c) Zusätzliche Verschraubungen, Klebe- oder Lötarbeiten sind unzulässig.
d) Die Karosserie muss fest, d.h. darf nicht flexibel befestigt sein.
e) Die Verwendung von Magneten ist nicht zulässig.

5. Leitkiel / Stromabnehmer / Kabel

a) Art und Ausführung des Leitkiels, der Stromabnehmer, der Motoranschlusskabel und der Aderendhülsen sind freigestellt.
b) Die Motoranschlusskabel dürfen fixiert werden.

6. Motor

Es wird zum Rennen ein markierter SR181P52000A (alt SRP1034) Motor mit einem speziellen 14Zähne Ritzel ausgegeben.

a) An den Motoren sind keinerlei Veränderungen erlaubt. Motoren dürfen nicht geöffnet werden,
bereits Spuren an den Verschlusslaschen, die auf eine mögliche Öffnung hinweisen, führen automatisch zur Disqualifikation!
b) Die Motoren dürfen mit keinen weiteren Ölen oder Chemikalien behandelt werden.
c) Die Montage des Motors im Fahrwerk ist gemäß der serienmäßigen Methode auszuführen.
d) Eine zusätzliche Befestigung des Motors ist nicht zulässig.
e) Die Motoren verbleiben im Renncenter.
f) Die Motoren müssen nach dem Rennende ausgebaut und bei der Rennleitung abgegeben werden. Ein Verbleiben der Motoren im Fahrwerk ist nicht erlaubt.

7. Räder

a) Für die Hinterräder dürfen nur folgende Felgen verwendet werden:
Slot.it Artikelnummer SIPA17ALS + SIPA24ALS – 15mm x 8mm
b) Die Felgen der Vorderräder können die originalen Felgen oder die gleichen Alufelgen wie die der Hinterachse sein.
c) Die Felgen müssen mit passenden Felgeninlets ausgestattet sein.
d) Die Reifen für die Hinterachse werden vor dem Rennen, während der technischen Abnahme, ausgegeben. Es sind sind 30 Shore Gummireifen des Herstellers BRM, Artikelnummer BR0S102.
Diese müssen mit der Schrift nach innen montiert werden.
e) Die Bereifung auf den Vorderrädern ist freigestellt.
f) Die Mindestbreite der Vorderreifen muss 7 mm betragen.
g) Alle Räder, d.h. Felge mit Reifen, müssen die Fahrbahnoberfläche auf der gesamten Breite des Reifens berühren und sich beim Fahren drehen.
h) Die Felgen können auf den Achsen, und die Reifen auf den Felgen verklebt werden.
i) Ein Versiegeln der Lauffläche an den Vorderreifen durch Lack oder Klebstoff ist freigestellt.

8. Achsen / Getriebe / Lager

a) Die Achsen können entweder Originalteile oder Teile von anderen Herstellern sein.
b) Die vorgeschriebene Übersetzung ist 14 zu 35, bestehend aus Scaleauto Ritzel SC1197 und Scaleauto Spurzahnrad SC1155.
c) Es dürfen die originalen Lager oder herkömmliche einteilige Gleitlager verwendet werden. Die Verwendung von Hybrid- (mehrteiligen-) Lagern ist nicht zulässig.

9. Abmessungen und Gewicht

a) Ein Mindestgewicht von 90 Gramm wird verlangt.
b) Trimmgewichte sind nur auf der Oberseite des Fahrwerks und innerhalb der Karosserie zulässig.
c) Alle Karosserien müssen mit dem originalen Interieur mindestens 32 Gramm wiegen.
In den Dodge Charger Modellen darf das Interieur erleichtert werden, um auf das erforderliche Gewicht zu kommen. Ein passendes dreidimensionales Tiefzieh- oder Eigenbauinterieur ist zulässig, es muss eine originale Fahrerfigur vorhanden sein. (Dabei unbedingt Punkt e) beachten!).
d) Es muss eine Bodenfreiheit von mindestens 0,5mm, gemessen zwischen der Fahrwerksunterseite einschließlich Zahnrad und der Fahrbahnoberfläche, eingehalten werden.
e) In der Draufsicht auf das Modell muss die Karosserie mit dem Interieur das Fahrwerk, sämtliche Fahrwerksteile und die Räder (die Reifen am höchsten Punkt) vollständig abdecken (Ausnahme: Scalextric Mustang hinten, hier stehen die Räder technikbedingt leicht über).
f) Die Maximale Achsbreite beträgt 59mm gemessen an den Außenseiten der Felge
(Ausnahme: Scalextric Mustang 58mm).

10. Fahrspannung / Handregler

a) Als Fahrspannung werden ca. 10 Volt angelegt.
b) Es sind mechanische und elektronische Regler zugelassen.

11. Wertung

a) Gesamtsieger der Rennserie ist die Fahrerin / der Fahrer mit den meisten Punkten aus sechs gewerteten Rennen. Die schlechtesten Resultate der übrigen Rennen sind Streichergebnisse. Es darf maximal ein Rennen, das auf einer anderen Bahn ausgetragen wird, als Streichresultat verwendet werden.
b) Die Punktevergabe ist wie folgt: Platz 1 – 30 Punkte, Platz 2 – 26 Punkte, Platz 3 – 23 Punkte,
Platz 4 – 21 Punkte, Platz 5 – 20, Platz 6 – 19 Punkte, Platz 7 – 18 Punkte usw.
c) Die Teilnahme an mindestens 3 Läufen ist notwendig um Wertungspunkte zu erhalten.

12. Rennablauf

Am Renntag ist die Bahn zu den angegebenen allgemeinen Öffnungszeiten zu befahren.
a) Nach den Qualifikationsrennen dürfen keine Arbeiten mehr an den Autos durchgeführt werden!
In Ausnahmefällen darf unter Aufsicht der technischen Abnehmer das Auto gerichtet werden (z.B.: wenn es gar nicht mehr fährt). Die Entscheidung wird vom Rennleiter gefällt.
b) Die Startaufstellung erfolgt nach dem Ergebnis der Qualifikationsrennen.
Es startet zuerst die Gruppe mit den langsameren Qualifikationszeiten, zuletzt die Gruppe mit den schnellsten Qualifikationszeiten.
c) Vor dem Rennen findet ein Warmup von mindestens einer Minute statt.
d) Die Fahrzeit beträgt 4 Minuten pro Spur. Eine Anpassung kann abhängig von der Anzahl der Teinehmer vor dem Rennstart durch die Rennleitung erfolgen.
e) Spurwechsel erfolgen nach dem bekannten Prinzip 1-3-5-6-4-2.
f) Reparaturen und Wartung sind nur während dem Rennen und dem Warmup möglich. Sollte das Rennen unterbrochen werden (auch bei Terror-/Chaossituationen) so müssen auch die Arbeiten am Fahrzeug unterbrochen werden.
g) Reparaturen und Wartung dürfen nicht durch Streckenposten/Einsetzer durchgeführt werden!
h) Die Säuberung der Reifen ist nur mit dem vom Veranstalter gestellten Klebeband zulässig.
i) Ein Ersatzfahrzeug ist nicht zugelassen.
j) Nach Beendigung des sechsten Laufes eines Rennens werden die Meterangaben abgelesen.
k) Siegerin / Sieger ist, wer die meisten Runden gefahren hat. Bei Gleichheit entscheidet die schnellste Rundenzeit aus der Qualifikation.
l) Bei Unregelmäßigkeiten entscheidet die Rennleitung.

13. Allgemeines

a) Was nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist verboten.
b) Die Abnahme der Fahrzeuge erfolgt ausschließlich am Renntag durch die Rennleitung. Nach der Abnahme verbleiben die Fahrzeuge im Parc Fermé. Die Entscheidung über die Zulässigkeit eines Fahrzeugs liegt alleine bei der Rennleitung.
c) Die Startgebühr pro Rennen beträgt 10,00 EUR und ist vor der technischen Abnahme zu entrichten.
d) Es gilt ausschließlich diese Version des Reglements. Alle vorherigen Versionen verlieren ihre Gültigkeit.
e) Veranstalter: Veranstalter: Raceway-Frankfurt / Harald Mieth – behält sich Änderungen vor.

Frankfurt, im Juli 2017